Anmeldung Trinkwasserschulung §34



Trinkwasserverordnung in der Wohnungswirtschaft §34

Unsere Gesundheit ist ein wichtiges Gut und damit ist die Überprüfung des Trinkwassers eine verantwortungsvolle Aufgabe.
In vielen Bereichen wird eine Nutzung des Trinkwassers bereitgestellt. Dies betrifft vermieteten oder selbstgenutzten Wohnraum, Schulen, Kindergärten, Hotels (Pensionen), Seniorenwohnheime, Sportstätten und sonstige Bereiche, wo öffentlich Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird.
Innerhalb der Schulung wird das Thema "Trinkwasserverordnung" vollständig behandelt, angefangen von der gesetzlichen Grundlage bis hin zur Wartung einer Trinkwasseranlage.

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Haben Sie noch Fragen rufen Sie uns an (+49 (0)5101 9906666).



Kontrollen finden i.d.R. auf Basis der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 (2018)), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG 2001 (2018)) oder Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) statt.
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